Die Bürokratie hinter Mini-Solaranlagen ist ganz einfach und schnell erledigt.
Du hast dich für ein Balkonkraftwerk entschieden? Großartig! Denn zum einen sparst du so Geld und machst zum anderen die Welt etwas nachhaltiger. Mit Kauf und Installation einer heimischen Photovoltaik-Anlage ist es aber noch nicht getan. Wie bei so vielen Dingen im Leben muss auch hier etwas Bürokratie erledigt werden. Doch keine Angst, das ist ganz einfach. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Anmeldung deines Balkonkraftwerks wissen musst.
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Wenn du ein Balkonkraftwerk installiert hast, musst du es bei deinem Netzbetreiber anmelden. Das ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, weil deine Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist. Durch die Anmeldung wird sichergestellt, dass dein Balkonkraftwerk den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Gefahr für dich, andere Menschen oder das öffentliche Netz darstellt.
Wer ist für die Anmeldung zuständig?
Kurz gesagt: Du. Vielleicht wird niemand bemerken, dass dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, fällt es aber auf, kann es zu Strafen kommen – in der Regel sind das Bußgelder. Ein Fall, in dem das vorgekommen ist, ist uns allerdings nicht bekannt.
Für die Anmeldung der PV-Anlage wendest du dich am besten an deinen Netzbetreiber. In Deutschland gibt es mehrere Netzbetreiber, die für unterschiedliche Regionen zuständig sind. Um herauszufinden, wer dein Netzbetreiber ist, kannst du deine Stromrechnung überprüfen oder dich auf der Website der Bundesnetzagentur informieren. Danach musst du dich außerdem im Marktstammdatenregister eintragen.
Das Gute ist: Die Anmeldung deines Balkonkraftwerkes ist sehr leicht und kostet dich nichts!
Nahe Zukunft: Die Anmeldung des Balkonkraftwerks wird noch leichter
Sowohl das Strategiepapier der Photovoltaik-Gipfel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima im März als auch das Positionspapier des Verbands Deutscher Elektrotechnik (VDE) aus dem Januar 2023 fordern einen Wegfall der Meldepflicht an den Netz. Hintergrund sind die Klimaziele der Bundesregierung. Für Endverbrauchende bedeutet das schlichtweg, dass die Anschaffung und Installation von Mini-PV-Anlagen noch einfacher und komfortabler wird.
Welche Informationen benötige ich für die Anmeldung?
Zur Anmeldung deines Balkonkraftwerks musst du einige Informationen bereithalten. Hier sind die wichtigsten:
- Anlagenbetreiber:in (dein Name)
- Anschrift des Anlagenbetreibers / der Anlagenbetreiberin (deine Adresse)
- Telefonnummer
- Zählernummer deines Stromzählers
- Summenleistung der Module (z. B. 2x330 Watt = 660 Watt)
- Anzahl der Module
- Wechselrichternennleistung (wie viel Leistung dein Wechselrichter transformiert)
- Datum der Inbetriebnahme
Deine Telefonnummer und Anschrift wirst du ja wohl kennen. Wenn du dich fragst, wo du die anderen Informationen findest, hier zwei kleine Tipps: Die Summenleistung der Module gibt an, wie viel Strom dein Balkonkraftwerk maximal erzeugen kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben und sollte auf dem Datenblatt deiner Anlage stehen. Alle weiteren Daten findest du in deinem Stromversorgungsvertrag, darunter deine Zählernummer und deinen Stromtarif.
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber an?
- Informiere dich über die Anforderungen deines Netzbetreibers
Bevor du mit der Anmeldung beginnst, solltest du dich über die Anforderungen deines Netzbetreibers informieren. Jeder Netzbetreiber hat seine eigenen Anforderungen und Vorgaben, die du erfüllen musst.
- Fülle das Anmeldeformular aus
Sobald du die Anforderungen deines Netzbetreibers kennst, kannst du das Anmeldeformular ausfüllen. In dem Formular musst du Angaben zur installierten Leistung deiner Anlage sowie zu deinem Stromversorgungsvertrag machen.
- Schicke das Formular ab
Sobald du das Formular ausgefüllt hast, musst du es an deinen Netzbetreiber schicken. Oftmals kannst du das Formular online übermitteln. Einige Netzbetreiber verlangen jedoch, dass du das Formular per Post oder E-Mail einreichst.
- Bestätigung abwarten
Nachdem du das Formular abgeschickt hast, musst du eine Bestätigung von deinem Netzbetreiber abwarten. In der Regel dauert die Bearbeitung ein bis zwei Wochen. Wenn deine Anmeldung genehmigt wurde, erhältst du eine Bestätigung und dein Balkonkraftwerk ist offiziell angemeldet.
Das alles dauert weniger als 10 Minuten. Danach musst du dich noch beim Marktstammdatenregister registrieren.
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister (MaStR) an?
Wenn du dein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden möchtest, musst du ein paar Schritte durchlaufen. Aber keine Sorge, das geht schnell und einfach!
- Beim Onlineassistenten registrieren
Als Erstes musst du dich über den MaStR-Onlineassistenten registrieren und dir ein Benutzerkonto anlegen. Dabei bist du der Administrator deines Kontos.
- Als Anlagenbetreiber:in registrieren
Anschließend musst du dich oder dein Unternehmen als Anlagenbetreiber:in registrieren. Dabei musst du einige persönliche Informationen und Angaben zur Anlage angeben.
- Balkonkraftwerk anmelden
Last but not least: Melde das Balkonkraftwerk selbst im Marktstammdatenregister an. Dafür benötigst du einige technische Informationen zu deiner Anlage.
Die gesamte Registrierung sollte nicht länger als 20 Minuten in Anspruch nehmen, wenn du alle Informationen zur Hand hast. Also, keine Angst vor bürokratischen Hürden – die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist schnell erledigt!
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Wenn du dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest, verstößt du gegen die gesetzlichen Vorgaben und dein Stromversorger kann dich zur Anmeldung auffordern. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Außerdem kann dein Netzbetreiber die Einspeisevergütung kürzen oder ganz streichen, wenn dein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß angemeldet ist – sofern du überhaupt eine solche erhältst. Theoretisch könntest du zudem bestraft werden, wenn du dich nicht im Marktstammdatenregister anmeldest.
Wahrscheinlich wird es gar nicht erst dazu kommen, da sich der Aufwand der Strafverfolgung für niemanden lohnt. Genau deshalb wurde beim PV-Gipfel im März 2023 angeregt, dass Meldepflichten vereinfacht oder gar aufgehoben werden sollten. Und wie gesagt: Uns ist kein Bestrafung unangemeldeter Balkonkraftwerke bekannt.
Darf ich nur ein Balkonkraftwerk anmelden?
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt nur ein Balkonkraftwerk, dessen Nennleistung durch den Wechselrichter bei maximal 600 Watt liegen darf. Doch auch das könnte sich bald ändern, denn in der Strategie zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik findet sich die Forderung nach einer Erhöhung der Leistungsgrenze auf über 600 Watt.
Grundsätzlich ist es ratsam, der gesetzlichen Vorgabe Folge zu leisten und nur ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Denn bei zu viel Leistung sind die Hausnetze nicht mehr genügend abgesichert und es kann zu Kabelbränden bei alten, nicht konformen Elektroinstallationen kommen.
Fazit: Kein Stress bei der Anmeldung deines Balkonkraftwerks
Im Gegensatz zu Steuererklärungen, Kfz-Zulassungen oder Gewerbeanmeldungen ist die Anmeldung deines Balkonkraftwerks unkompliziert und kann in den meisten Fällen online durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass du die Anmeldung zeitnah erledigst, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Probleme zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, wie du dein Balkonkraftwerk anmelden sollst, kannst du dich an den Kundenservice deines Netzbetreibers wenden und um Unterstützung bitten. Bist du dir im Vorfeld unsicher, ob du ein Balkonkraftwerk installieren kannst, weil z. B. deine Elektroinstallation zu alt sein könnte, wende dich an deine Vermieter:innen oder frage eine/n professionelle/n Elektriker:in um Rat.
Bei allen Fragen rund um die Anmeldung, Installation und den Kauf deines Balkonkraftwerks unterstützt dich Zunny übrigens auch liebend gern.
Mehr Informationen findest du in den Artikeln auf unserem Blog.