Marc Schuhbauer Co-Founder & Managing Director |
Worum geht es bei der Förderung von Stecker-Solaranlagen?
Seit dem 10.02.2023 haben Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin die Möglichkeit, einen Zuschuss für Balkon-Solaranlagen zu beantragen. Im Rahmen des SolarPLUS Programms können Balkonkraftwerke mit einer Förderung von bis zu 500 Euro unterstützt werden. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist für die Abwicklung des Fördermoduls für Stecker-Solargeräte zuständig. Mit der erzeugten Energie aus dem Balkon-Solarstrom können Mieter ihre Stromkosten senken.
Insgesamt stehen für die Förderung 7 Millionen Euro zur Verfügung. Um den Antrag für die Förderung zu stellen, können Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin diesen online bei der IBB einreichen. Zu beachten ist dabei, dass das Steckersolargerät noch nicht bestellt oder gekauft worden sein darf, um für die Förderung in Betracht zu kommen.
Nachfolgend haben wir die Kriterien und das Antragsprozedere und alle wichtigen Fakten für euch zusammengefasst.
Beispielrechnung Förderung
Selber Strom produzieren für nur 49 €? Yes please!
Die Förderungssumme beträgt 500 €, die dir bei nachgewiesenem Kauf eines Balkonkraftwerkes für den privaten Gebrauch erstattet werden.
Damit kannst du bereits einen großen Anteil der Anschaffungskosten wieder zurückholen, so dass sich deine Solaranlage bereits innerhalb kürzester Zeit ammortisiert.
Beispiel
Ein paua Garden S (360 W) erhältst du bei uns für bereits günstige 549 €. Die IBB Förderung beträgt 500 €.
☀️ Der effektive Preis deiner paua Solaranlage beträgt dank der Förderung also nur 49 € ☀️
Aber lohnt sich das überhaupt?
Ganz klar: Ja! Natürlich hängt es immer vom Wohnort, Wetter und Ausrichtung ab, welche Stromkosten man durch die Nutzung einer Solaranlage einsparen kann.
So kannst du beispielsweise bereits mit der kleinen Variante unserer Solaranlagen in Berlin mit einer Aufstellung in Südausrichtung ca. 140 € im Jahr sparen. Mit der Förderung würde sich deine Solaranlage also - je nach Produktvvariante - bereits nach 4 Monaten lohnen.
Kein Balkon in Südausrichtung? Kein Problem! Wieviel du konkret in deiner Lebenssituation einsparen kannst, kannst du über unseren Ertragsrechner herausfinden. 👇👇👇
Photovoltaikleistung
Anzahl Personen im Haushalt
⌀ Jahresstromverbrauch:
3500 kWh
Postleitzahl
Himmelsrichtung
Deine potentielle Kosteneinsparung
0€ / Jahr
Erzeugter Strom
0 kWh
Einsparpotenzial
0 %
Kriterien für die Beantragung der Solar-Förderung in Berlin
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Bewilligung- und Umsetzungszeitraum
Mit der bewilligten Maßnahme muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bewilligung begonnen werden.
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Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist
Die Steckersolargeräte, die mit den Fördermitteln angeschafft wurden, müssen mindestens für drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme am aufgeführten Installationsort zweckentsprechend genutzt werden.
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Antragsberechtige Personen
Es werden ausschließlich Mieter:innen von Wohnungen mit Erstwohnsitz in Berlin berücksichtigt.
-
Ort der Durchführung
Es wird ausschließlich der Kauf von Steckersolargeräten für Wohnungen gefördert, die ihren Standort in Berlin haben.
Besondere Pflichten der Antragsteller:innen zur Förderung von Balkonkraftwerken
1. Anmeldung
Das Steckersolargerät muss von den Zuwendungsempfangenden über ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bei Stromnetz Berlin angemeldet werden. Im Zuge der Anmeldung wird der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht. Dieser Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben und ist für die Kund:innen kostenlos und wird von Stromnetz Berlin durchgeführt.
Das Steckersolargerät ist von den Zuwendungsempfangenden bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden.
2. Einwilligung des Vermieters
Die Zuwendungsempfangenden müssen bestätigen, dass die Zustimmung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung vorliegt.
3. Kauf und Einrichtung
Bei der Installation von Steckersolargeräten sind die Mieter:innen dafür verantwortlich, dass diese sicher befestigt werden und an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden. Dies ist durch die Antragsberechtigten sicherzustellen.
Hinweise der Herstellerfirmen zum Anschluss und zur Benutzung sind zu beachten. Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und über eine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen. Der enthaltende Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten.
Und jetzt? So kannst du die Förderung beantragen!
Im ersten Schritt musst du die Förderung über die Website der IBB beantragen. Dein Antrag wird anschließend überprüft und freigegeben. Erst mit dem positiven Zuwendungsbescheid kannst du anschließend deine Solaranlage kaufen. Damit die Förderungssumme dir ausbezahlt wird reichst du den Kauf - und Verwendungsnachweis ein und erhältst im Anschluss die 500 €.
Achtung: Die Förderung gilt nur für Privatpersonen mit Wohnort in Berlin. Diese Zweckbindung gilt für 3 Jahre nach Erhalt der Förderung.
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Come è possibile garantire che l’energia generata dagli impianti solari venga utilizzata per ridurre i costi dell’elettricità degli inquilini? Regards Telkom University