Balkonkraftwerke von zunny jetzt mit 0% MwSt!
Seit dem 16.12.2022 ist es offiziell und seit dem 01.01.2023 gilt es bundesweit: die 19 % Mehrwertsteuer entfällt für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Gesamtleistung von 30 Kilowattpeak (kWp)! Das gilt für deren Lieferung und Installation auf 0 Prozent.
Da alle zunny Stecker-Solargeräte unter dieser Leistungsgrenze liegen geben wir diese Steuersenkung natürlich an unsere Kunden weiter und reduzieren all unsere Preise um 19%.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Steuersenkung?
Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagenbetreiber und Anlagenbetreiberinnen. Konkret bedeutet das für dich, dass du das Balkonkraftwerk auch tatsächlich betreiben musste. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt. Das ist auch der Grund dafür, dass wir dich im Check-out Prozess darum bitte zu bestätigen, dass du der Betreiber oder die Betreiberin der Anlage bist.
Gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für mein Balkonkraftwerk?
Neben der bundesweiten Förderung von Balkonkraftwerken in Form der erwähnten Steuerbefreiung gibt es eine Vielzahl anderer regionaler (landesweite und/oder kommunal) Fördermöglichkeiten mithilfe derer du noch günstiger an deine eigene Stecker-Solaranlage kommst.
Nutze ganz bequem unseren Förderungs-Service um herausfinden ob du dich für eine weitere Fördermöglichkeit qualifizierst!
Wenn dich die Einzelheiten des Jahressteuergesetzes 2022 interessieren, kannst du diese hier nachlesen oder uns ganz einfach via unserer Chat-Funktion oder per E-Mail an hello@zunny.life kontaktieren.
Sichere dir jetzt dein zunny Balcony, zunny Garden oder zunny Deck mit 0 % MwSt!
Ob es für dich passende Förderungen in deiner Region gibt, kannst du über unseren Förderungsfinder herausfinden.
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Esistono restrizioni geografiche o altri criteri che possono influenzare l’accesso a determinate sovvenzioni o opportunità di finanziamento? Regards Telkom University